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Schülermitverantwortung (SMV)

Organisation der Schülersprecherwahl

Die Aufgaben der SMV

Aus dem Bayerischen Realschulnetz:

Die Abkürzung SMV steht für Schülermitverantwortung. Im Rahmen der Schülermitverantwortung soll allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben werden, Leben und Unterricht ihrer Schule - ihrem Alter und ihrer Verantwortungsfähigkeit entsprechend - mitzugestalten; hierfür werden Schülersprecher und Schülersprecherinnen sowie deren Stellvertreter und deren Stellvertreterinnen gewählt. Hinzu kommen aber noch weitere Einrichtungen, wie die Grupen von Tutorinnen und Tutoren, Streitschlichtern und der Schulsanitätsdienst.

Zu den Aufgaben der Schülermitverantwortung gehören insbesondere

  1. die Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen,
  2. die Übernahme von Ordnungsaufgaben,
  3. die Wahrnehmung schulischer Interessen der Schülerinnen und Schüler und
  4. die Mithilfe bei der Lösung von Konfliktfällen.

Die Aufgaben der Schülermitverantwortung werden insbesondere durch folgende Einrichtungen der Schülervertretung wahrgenommen:

  1. Klassensprecher/innen und ihre Stellvertreter/innen,
  2. Klassensprecherversammlung,
  3. erste/r, zweite/r und dritte/r Schülersprecher/in

Zu den Rechten der Schülermitverantwortung gehört es,

  1. in allen sie betreffenden Angelegenheiten durch die Schule informiert zu werden (Informationsrecht),
  2. Wünsche und Anregungen der Schülerinnen und Schüler an Lehrkräfte, den Leiter der Schule und den Elternbeirat zu übermitteln (Anhörungs- und Vorschlagsrecht),
  3. auf Antrag der betroffenen Schülerinnen und Schüler ihre Hilfe und Vermittlung einzusetzen, wenn diese glauben, es sei ihnen Unrecht geschehen (Vermittlungsrecht),
  4. Beschwerden allgemeiner Art bei Lehrkräften, beim Leiter der Schule und im Schulforum vorzubringen (Beschwerderecht),
  5. bei der Aufstellung und Durchführung der Hausordnung, der Organisation und Betreuung von besonderen Veranstaltungen und im Schulforum mitzuwirken,
  6. zur Gestaltung von Kursen und Schulveranstaltungen und im Rahmen der Lehrpläne zum Unterricht Anregungen zu geben und Vorschläge zu unterbreiten.

Quelle: Bayerisches Realschulnetz > SMV

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